Übergangswohnungen

Erschließen und Verwalten zwischengenutzter Wohnungen

Die Zwischennutzung von sanierungsbedürftigem Wohnraum und Konversionsflächen hat sich mittlerweile als effiziente Form für alle Beteiligten erwiesen.

Das Projekt „Zwischengenutzter Wohnraum“ innerhalb des Vereins wurde am 01.05.1994 gegründet, da sich erstmals in der BRD die Stadt Frankfurt am Main im Juni 1994 entschloss, die Verwaltung eines wegen Zweckentfremdung (z. B. gewerbliche Nutzung von Wohnraum) beschlagnahmten Hauses in der Jordanstraße 34 mit 50 Appartements an den Verein zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die vertraglichen Voraussetzungen mit der Stadt für diese Form der Nutzung von leerstehendem oder zweckentfremdeten Wohnraum geschaffen.

Leerstand entsteht häufig über grundlegende Sanierungs- oder Abrissvorhaben, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen (Wechsel der Eigentümer und/oder der Nutzungsabsichten, Finanzierungsunklarheiten etc. oder Erbschaftsstreitigkeiten) erst viele Monate oder Jahre später realisieren lassen. Eine Zwischennutzung der Mietwohnungen liegt von daher häufig im Interesse der Eigentümer selbst.

Die Belegung dieser vorübergehend zur Verfügung stehenden Wohnungen erfolgt über eine öffentlich-rechtliche Einweisung des Jugend- und Sozialamtes und wird mit dem Sozialen Dienst des Vereins abgestimmt. In Frage kommen ausschließlich Personen, die beim Wohnungsamt registriert sind oder registrierfähig sind. Damit wird gewährleistet, dass innerhalb der Nutzungszeit das Wohnungsamt aktiv werden kann und ein reguläres Mietverhältnis zustande kommen kann. Die Dauer einer Einweisung erfolgt in der Regel für 6 Monate bis 12 Monate. Der Status der BewohnerInnen in einem zwischengenutzten Wohnraum entspricht dem einer vorübergehenden Unterkunft ohne eigenen Mietvertrag.

Die zwischengenutzten Wohnungen sind Unikate. Fallbezogen muss analysiert und beurteilt werden, wie der Sanierungs- bzw. Instandsetzungsbedarf und die vorhandene Ausstattung zu bewerten ist. Der Verein sorgt für die Instandsetzung der Wohnungen mit eigenen Handwerkern.

Die soziale Betreuung

Die Aufgabe der Sozialarbeit des Vereins ist nicht die Einzelfallhilfe. Vielmehr befasst sich der Soziale Dienst ausschließlich mit der Vermittlung von Hilfen und mit Kriseninterventionen in Situationen, die erhebliche Auswirkungen auf die Unterbringung haben.

Insbesondere die Belegung der Wohnungen erfordert eine angemessene Problemeinschätzung und Wahrnehmung der Situation des bzw. der Wohnungslosen. Hier ist soziale Kompetenz und Sensibilität gefordert, welche Personen oder Familien passen in welches Umfeld, ohne dass Konfliktsituationen zwischen Alt-Mietern und vorübergehenden Nutzern provoziert werden?

Leerstand von Wohnungen in einer Stadt wie Frankfurt am Main ist Verschwendung und sozial unverantwortlich. Die Nutzung solcher Gebäude bzw. Wohnungen mit transparenten und flexiblen Rahmenbedingungen schafft für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein menschenwürdiges Wohnen und einen Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung in einer „normalen“ Wohnumgebung.