Was ist Wohnungslosigkeit? Ohne Wohnung – Notfall, Krise, Armut
Wohnungslosigkeit wird von den Trägern der Wohlfahrtspflege heute weitgehend einheitlich definiert. So hat sich in Fachkreisen der Begriff des „Wohnungsnotfall“ des Deutschen Städtetags von 1987 etabliert. Dieser Begriff unterscheidet:
– aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Personen,
– unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen/Haushalte,
– Personen/Haushalte, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.
Danach ist wohnungslos, wer nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Damit geht dieser Begriff weit über den Personenkreis des klassischen ordnungspolitischen Obdachlosenbegriffs hinaus. Hier waren im wesentliche nur die Menschen gemeint, die bereits auf der Straße leben.
So sind die Betroffenen: in Notunterkünften untergebrachte Menschen ohne Mietvertrag, Menschen ohne jegliche Unterkunft, die „Platte“ machen, die sich in Heimen, Anstalten, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, die als Sozialhilfeempfänger ohne eigenen Mietvertrag untergebracht sind, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen, Aussiedler, Asylbewerber, die noch keinen Mietwohnraum finden konnten. (aus: Stefan Gillich/Frank Nieslony, Armut und Wohnungslosigkeit, Köln 2000)