Der Hessische Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vorgelegt, zu dem der Verein schriftlich Stellung bezogen und in der mündlichen Anhörung am 20.08.2020 ausgeführt hat. Neben anderen Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Vertretern haben wir unseren Fokus insbesondere auf die im Gesetzentwurf erneut als für nicht notwendig erachtete Normierung von Mindeststandards betreffend die Unterkunft gelegt. Wir haben von unseren Erfahrungen berichtet und verdeutlicht, dass die oft als kurzfristig angedachten Unterbringungen in der Regel zu dauerhaften Lösungen geworden sind und betont, dass wir Mindeststandards fordern: Zum einen bspw. als materielle Mindeststandards (Raum, Größe, Haushaltszusammensetzung, Ausstattung etc.) oder einer Definition einer maximalen Aufenthaltsdauer. Zum anderen als sozialpädagogische Standards.
Es wird sich zeigen, ob wir weiterhin über die Notwendigkeit von Mindeststandards diskutieren müssen, oder ob wir bald darüber diskutieren können, wie wir diese ausgestalten können. Es scheint, als hätten wir einen guten Anreiz gegeben, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf nicht absegnet, sondern eine weitere Diskussion darüber anstrebt.
Gesetzentwurf:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/02965.pdf
Überblick zur Ausschussberatung sowie Stellungnahmen der Abgeordneten:
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung: