Die Novellierung des Landesaufnahmegesetzes, zu der wir im August 2020 vor dem Hessischen Landtag angehört wurden, wurde nun nach einer weiteren Runde beschlossen. Leider wurden in das Gesetz keine Mindeststandards aufgenommen. Doch wir sind guter Hoffnung: Wie Sozialminister Kai Klose ankündigte, will sich die Landesregierung kurzfristig mit Sozialverbänden und kommunalen Spitzenverbänden in einer „AG Unterbringung“ mit Mindeststandards befassen.
Weitere Informationen aus Frankfurter Rundschau vom 11.11.2020:
Hessen: Keine Standards für Wohnen in Flüchtlingsunterkünften